So arbeiten wir

Die Aufgabe der Lehrerkammer ist es laut Schulgesetz, die zuständige Behörde bei Grundlegendem zu beraten. Dies tut die Lehrerkammer hauptsächlich, indem sie Stellungnahmen verfasst – meist zu Verordnungsvorschlägen der Behörde. Doch die Lehrerkammer greift auch initiativ Themen auf, bei denen sie Beratungsbedarf sieht.

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Die Stellungnahmen werden auf den Kammersitzungen beschlossen, die etwa einmal im Monat stattfinden. Dazu werden Referenten eingeladen – in der Regel BehördenmitarbeiterInnen, die die Vorhaben der Behörde erläutern und sich den Fragen der Kammer stellen.

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Meist haben die Fraktionen des DLH und der GEW bereits einen Entwurf entwickelt. Dieser wird nun überarbeitet, abgestimmt und an die Behörde weitergeleitet. Anschließend wird die Stellungnahme über diese Homepage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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