Ganztagesbetrieb bedeutet immer Veränderung für die Arbeitsbedingungen der KollegInnen. Diese werden von den bisherigen Regelungen teils noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Lehrerkammer fordert die Behörde daher auf, den neuen Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen und sinnvolle Regelungen mit dem GPR zu vereinbaren. Um den Ganztag auch langfristig zu einem Erfolg werden zu lassen, sind aus Sicht der Lehrerkammer folgende Gelingensbedingungen nötig:
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klare Beschränkung der maximalen Anwesenheitszeit an der Schule
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nachvollziehbare Abrechnung neuer Tätigkeiten im Ganztag (Mittagessen, Aufsichten, Kurse)
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ausreichende und nutzbare Sozial- und Arbeitsräume für alles Personal im Ganztag
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klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des pädagogischen Personals und der Schulleitung auf der einen Seite, der des Kooperationspartners GBS auf der anderen Seite
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rasche Ausstattung der im Ganztag doppelt (für Unterricht und Betreuung) genutzten Räume mit entsprechend multifunktionalem Mobiliar etc.
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zügige, ausreichende personelle Ausstattung zur pädagogischen Betreuung der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
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Es muss sichergestellt werden, dass die betreuende Person nicht die einzige ansprechbare Person an der Schule ist.